„Was wird aus der gemeinsamen Immobilie?“ Diese Frage beschäftigt viele Paare, die in einer Scheidung stecken und zusammen eine Immobilie besitzen. Bleibt einer darin wohnen? Kann er oder sie den Ex-Partner auszahlen und allein die Tilgung des Kredits stemmen? Soll die Immobilie verkauft oder vermietet werden? Wird keine Lösung gefunden, droht eine Teilungsversteigerung. Lesen Sie hier, warum Sie diese vermeiden sollten.
Ehe aus, Hausverkauf?
Scheidungsexperten raten dazu, frühzeitig eine Lösung für die gemeinsame Immobilie zu suchen. Denn spätestens nach dem Trennungsjahr sollte eine gemeinsame Entscheidung getroffen werden. Ist schon im Trennungsjahr klar, dass eine Versöhnung ausgeschlossen ist, kann auch dann schon die Immobilie verkauft werden. Das erleichtert nicht nur, den Schlussstrich zu ziehen, sondern kann schon Startkapital für den Neuanfang bringen.
Sich professionell beraten lassen
Möchte einer der Ex-Partner die Immobilie verkaufen, der andere aber darin wohnen bleiben, kann von ersterem eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragt werden, wenn keine Einigung möglich ist. Ein Mediator kann hier zwischen beiden Seiten vermitteln. Auch ein lokaler Qualitätsmakler kann die Ex-Partner hinsichtlich einer Lösung für die Immobilie beraten. Er kennt nicht nur solche Situationen, sondern ist auch mit dem aktuellen Marktgeschehen immer bestens vertraut und weiß, welche Möglichkeiten sich bieten.
Eine scheinbar gute Lösung
Die Teilungsversteigerung soll verhindern, dass solch ein ungelöster Fall endlos in der Schwebe bleibt. Schwer teilbares Vermögen wie eine Immobilie soll in einfacher teilbares Vermögen wie Geld umgewandelt werden. Oft wird dies von einer Seite für sinnvoll gehalten, um endlich eine Lösung zu erzwingen. Allerdings ist vielen Scheidungspaaren oft nicht bewusst, dass bei einer Teilungsversteigerung finanzielle Einbußen drohen. Denn nicht selten wird hierbei eine Immobilie unter Wert verkauft.
Immobilie als Schnäppchen
Teilungsversteigerungen sind bei Schnäppchenjägern beliebt. Sie sind über den Marktwert informiert und wissen, wie weit sie mitbieten können. Auch der Ex-Partner, der in der Immobilie bleiben möchte kann mitbieten. Allerdings besteht für ihn die Gefahr, dass er überboten wird oder ein anderer Bieter den Preis hochtreibt. Für beide Seiten ist das eine riskante Sache.
Besser ist es, sich von Anfang an professionell beraten zu lassen, um eine Lösung für die gemeinsame Immobilie zu finden. Profimakler wissen, wann sich eine gemeinsame Vermietung lohnt, bei der mit den Mieteinnahmen das Darlehen abgezahlt werden kann, oder wann ein Verkauf sinnvoll ist. Für beide Seiten hat die professionelle Beratung den Vorteil, dass keine finanziellen Einbußen zu befürchten sind.
Sie stehen kurz vor der Scheidung und sind unsicher, was aus der gemeinsamen Immobilie werden soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Foto: © serezniy/Depositphotos.com